Betreuungsgutscheine der Wohngemeinde oder Betreuungsbeiträge

Entscheidung für Betreuungsgutscheine oder Betreuungsbeiträge:

Interne Eltern, die über ihre Wohngemeinde Betreuungsgutscheine oder ihren Arbeitgeber (z.B. Kanton Luzern, Kantonsspital Luzern usw.) Betreuungsbeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter beziehen können, müssen sich entscheiden, ob sie durch das interne Tarifsystem der Kita Campus oder aber durch ihre Wohngemeinde oder ihren Arbeitgeber subventioniert werden möchten. Die Kita Campus verrechnet in diesem Fall den Vollkostentarif für Externe. Die Subventionierung gilt für ein Jahr und kann jeweils per 1. Januar unter Einhaltung einer einmonatigen Meldefrist geändert werden.  (Das Beantragen der Betreuungsgutscheine / des Betreuungsgeldes ist Sache der Eltern.)

Interne und Externe Eltern informieren sich bitte direkt in Ihrer Wohngemeinde über den Bezug von Betreuungsgutscheinen.

Siehe Beispiel Stadt Luzern: